Zivilpersonen sind nicht-militärische Personen, die keiner Armee angehören und nicht an Kampfhandlungen teilnehmen. Sie sind im Gegensatz zu Kombattanten oder Soldaten zu schonen und dürfen nicht angegriffen werden, wie im Humanitären Völkerrecht festgelegt. Ihre Kleidung ist zivil und nicht militärisch.
Merkmale von Zivilpersonen:
Keine militärische Zugehörigkeit: Sie gehören keiner Armee oder bewaffneten Streitkraft an.
Nicht-Kombattantenstatus: Sie haben keinen Kombattantenstatus und nehmen nicht direkt an militärischen Handlungen teil.
Schutz im Krieg: Das IV. Genfer Abkommen schützt Zivilpersonen vor Angriffen und unmenschlicher Behandlung.
Bedeutung im Völkerrecht:
Das Konzept der Zivilperson ist ein zentraler Bestandteil des Humanitären Völkerrechts, um die Zivilbevölkerung im Kriegsfall zu schützen.
Sie haben einen besonderen Schutzstatus, der sie von Soldaten unterscheidet und sie vor Gewalt und Anfeindungen bewahren soll.