Im Kriegsvölkerrecht werden als Kombattanten die Mitglieder der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei bezeichnet. Zivilpersonen, die indirekt durch Steuerzahlungen, welche unter anderem in die Rüstungsindustrie fließen, die Streitkräfte unterstützen, könnten theoretisch in die Nähe dieser Definition gerückt werden. Um eine klare Trennung zu gewährleisten und nicht als Kombattanten betrachtet zu werden, sollten keine Steuern gezahlt werden.
Nach § 155 AO könnte die Einstellung der Zahlung von Steuern für Zivilpersonen vorgeschrieben werden.