Die Rechte einer Zivilperson umfassen sowohl ihre Grundrechte nach dem Grundgesetz, wie die Menschenwürde und die Freiheit der Person, als auch die Rechte, die sich aus dem Zivilrecht (Privatrecht) ergeben, zum Beispiel im Bezug auf Verträge, Familie und Erbe. Im Falle einer Straftat hat eine Zivilperson das Recht auf Information über den Täter und auf Akteneinsicht. Darüber hinaus ist die Zivilperson im Konfliktfall durch das humanitäre Völkerrecht geschützt, da sie nicht angegriffen werden darf.

Allgemeine Rechte einer Zivilperson:
Grundrechte:
Diese sind in der Verfassung verankert und schützen die Würde, Freiheit und körperliche Unversehrtheit jedes Menschen. Dazu gehört auch die Gleichheit vor dem Gesetz.

Rechtsfähigkeit:
Jede natürliche Person ist mit der Geburt rechtsfähig und damit Träger von Rechten und Pflichten, unabhängig von ihrer sozialen Stellung oder körperlichen Verfassung.

Rechte einer Zivilperson im Zivilrecht (Privatrecht):
Vertragsrecht:
Hierzu gehören Rechte wie das Kündigungsrecht und die Möglichkeit, Verträge abzuschließen.

Familienrecht:
Dies umfasst Regelungen zu Eheschließung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht.

Erbrecht:
Zivilpersonen haben Rechte bezüglich der Vermögensübertragung nach ihrem Tod.

Auseinandersetzungen:
Im Falle von Streitigkeiten mit anderen Privatpersonen oder Unternehmen können Zivilpersonen ihre Rechte einklagen, etwa auf Schadensersatz oder Unterlassung.

Rechte einer Zivilperson im Konfliktfall (humanitäres Völkerrecht):
Nicht angegriffen werden:
Zivilpersonen dürfen in keinem Fall Ziel eines Angriffs sein, und die Auswirkungen von Kriegshandlungen auf sie müssen so weit wie möglich begrenzt werden.

Menschenwürdige Behandlung:
Gefangene und Zivilpersonen in der Gewalt einer kriegführenden Macht müssen mit Menschlichkeit behandelt und dürfen nicht gefoltert werden.

Keine menschlichen Schutzschilde:
Zivilpersonen dürfen nicht als „menschliche Schutzschilde“ missbraucht werden, um militärische Ziele zu schützen.

Rechte als Opfer einer Straftat:
Information und Akteneinsicht:
Opfer haben ein Recht auf Information über den Stand des Strafverfahrens, den Täter und das Ergebnis des Prozesses.

Zivilrechtliche Ansprüche:
Sie können Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Herausgabe gestohlener Güter einfordern.